Qiones Marktforschung (http://qiones-marktforschung.de) versteht sich selbst als Dienstleistung Unternehmen.

Angebot mit Tücken?
Das Seite ist einfach strukturiert und eigentlich ist schnell klar, wenn man brauchbare Informationen haben will, sollte man sich anmelden. Jedoch übersieht man dabei schnell, dass das Angebot satte 39€ kosten soll. Seiten dieser Art findet man ja haufenweise im Internet. Es werden Informationen angeboten und für diese Informationen, die eigentlich freizugänglich – sprich umsonst im Netz zu finden sind – wird eine satte Gebühr in Rechnung gestellt.
Natürlich finden sich im Netz viele Betroffene , die sich als Opfer von Betrug sehen.
Was tun wenn die Rechnung kommt
An sich kann man ganz gelassen bleiben, eine Dienstleistung oder einen Kaufvertrag kann man nur willendlich schliessen, also wenn man bei der Eingabe der Adressdaten nicht davon ausgeht, dass man dafür etwas zahlen muss, kommt auch kein Vertrag zu Stande. So einfach gestaltet sich in diesen Fall die Rechtslage. Natürlich wird “Qiones Marktforschung” die als “Qeex Internetdienste Ltd.” firmiert und ihren Sitz in Birmingham hat, versuchen trotzdem an ihr Geld zu kommen. Dabei sollte man beachten, dass man den amtlichen Mahnbescheid widerspricht. Die restlichen Briefe der Qeex Internetdienste Ltd. kann man getrost ignorieren. Auch hat man 2 wochen lang Zeit, den Vertrag zu wiederrufen (Fernabsatzgesetz). Die Preise für die Hotline sind sehr teuer und man sollte dort in keinem Fall anrufen.
Informationen zu Kostenfallen im Internet
Zusätzliche Informationen zu Kostenfallen im Internet findet man auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Die Unternehmer werden durch das Gesetz verpflichtet, Verbraucher bei Internetkäufen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung und in hervorgehobener Weise auf die Kosten und andere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie “zahlungspflichtig bestellen” oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.Der Unternehmer muss künftig im Zweifelsfall darlegen, dass er den gesetzlichen Informationspflichten genügt hat.
Quelle: http://www.bmelv.de
Qiones Marktforschung tritt Forderung an Quartum GmbH
Nachtrag 30. Juli 2012: Heute habe ich die Rechnung der “Qeex Internetdienste Ltd.” erhalten, natürlich werde ich nicht reagieren bzw. bezahlen, aber sehr lustige ist, dass die “Qeex Internetdienste Ltd.” die Forderung zum Einzug bereits abgetreten hat. Laut Google sitzt die “Quartum GmbH” in Berlin.
Handelregisterauszug In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen: 20.06.2012
Quartum GmbH, Berlin, Giesensdorfer Straße 21 a, 12207 Berlin. Firma: Quartum GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Giesensdorfer Straße 21 a, 12207 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Beratungs- und nicht genehmigungspflichtigen Inkasso-Dienstleistungen sämtlicher Art (Verrechnungs- und Abrechnungsleistungen) einschließlich Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Nachtrag 21. Aug. 2012: Heute hat mir die nette “Frau Dr. Gudrun Pfleger” aus der “Rechtsabteilung der Qiones Marktforschung” untenstehende Email geschrieben. Als Antwort habe ich dann nur “hahah” zurückgeschrieben. Daraufhin rief mich (ich habe meine Telefonnr.in der Mail-Signatur) der nette Herr Kremer aus der Sachbearbeitung an, ein wirklich netter Mann, der wirklich gut beim Briefing zum Thema “Wie kommt die Qiones doch noch an ihr Geld” aufgepasst hat. “Die Qiones hätte bisher immer geklagt, bis auf eine Ausnahme: Bei einer Person, die der deutschen Sprache nicht mächtig war (…).” Mich wundert es wirklich, wie viele Personen, bei dem – in meinen Augen – eher sehr dürftigen Angebot ( Ebook + 300 Adressdaten), von der Qiones beschäftigt werden. Natürlich hatte ich rechtzeitig widerrufen, der Tatsache konnte sich auch der nette Mann am Telefon nicht entziehen. Komisch ist auch, dass die Forderung scheinbar an die Quartum GmbH abgetreten wurde, die Briefe und Mails weiterhin vom Qiones kommen.

Scheinbar hat die Qiones die Buttons hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zum 1. August angepasst, jedoch gibt es verschiedene technische Möglichkeiten diese in einer Rotation anzeigen zu lassen. Sprich mal taucht Button A mit dem Zusatz der Kostenpflicht auf und mal Button B ohne diesen Zusatz. Ich möchte der Qiones Marktfroschung Nichts unterstellen und habe aktuell auch keine Hinweise, dass dies geschieht, jedoch rate ich jedem, der glaubt auf einen anderen Button geklickt zu haben, sich an das Verbraucherschutzministerium zu wenden.





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